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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Medienwerbung
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"Medienauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag
über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbenden über die von
Rotlichtanzeigen.com vermittelte Werbung an Zeitschriftenverlage und der von Rotlichtanzeigen.com betriebenen Homepages, sowie aller anderen Medien zum Zwecke der Veröffentlichung.
Der Auftraggeber kann vor Buchungsschluss bei Zeitungswerbung für die jeweilige Ausgabe vom Anzeigenauftrag zurücktreten. (siehe Buchungsschluss der jew. Verlage) Bei Internetwerbung auf von Rotlichtanzeigen.com betriebenen Homepages gilt ein Rücktrittsrecht von einem Tag. Bei anderen Medien ist, nach Druckfreigabe (Freigabe mit Unterschrift d. Kunden) ein Rücktrittsrecht ausgeschlossen.
Rotlichtanzeigen.com (als Vermittler) behält sich vor, solche Anzeigenverträge nicht anzunehmen oder einzelne Anzeigen im Rahmen eines Anzeigenauftrages abzulehnen, die gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen, wegen ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder technischen Form den einheitlichen Grundsätzen widersprechen oder deren Veröffentlichung unzumutbar sind. Die Ablehnung des Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Analog trifft dies auch auf die von Rotlichtanzeigen.com betriebene Homepages, sowie anderer Medien zu. Aus Produktions-technischen Gründen behalten wir uns eine Mehr- o. Minderlieferung von 10%vor. Bei allen Produktionsverfahren, je nach Medium, können technisch bedingte Pass-differenzen oder Farbabweichungen auftreten.
Der Auftraggeber sorgt für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier, geeigneter Unterlagen (Digital o. Analog). Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Unterlagen gilt ein Haftungsausschluss, insbesondere dann, wenn die gewünschte Werbung in den entsprechenden Medien nicht veröffentlicht werden kann.
Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlicher, unrichtiger oder unvollständiger Veröffentlichung der Medienwerbung Anspruch auf Ersatz in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Veröffentlichung beeinträchtigt wurde. Lässt Rotlichtanzeigen.com als Vermittler bzw. als Betreiber seiner Homepages eine ihm hierfür gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen, oder ist die Veröffentlichung erneut fehlerhaft, so hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht.
Reklamationen müssen bis zum Buchungsschluss bei Printwerbung der auf die beanstandete Ausgabe folgenden Ausgabe geltend gemacht werden. Ansonsten trifft Pkt. 4. zu.
Der Auftraggeber übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit seiner Angaben für die Medienwerbung nach Auftragsvergabe. Dies gilt auch gleichzeitig als Genehmigung zur Veröffentlichung.
Vom Auftraggeber gelieferte Unterlagen, egal welcher Form werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgegeben. Die Pflicht zur Aufbewahrung besteht nicht.
Rechnungen sind sofort bei Auftragslegung, bzw. Layoutfreigabe fällig. Skonto kann nicht gewährt werden. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 1% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 6%, sowie möglich die Inkassogebühren berechnet. Wir weisen Sie darauf hin, dass sie einen Monat nach Rechnungsstellung automatisch in Verzug geraten.(vgl §286(3) BGB
Rotlichtanzeigen.com kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung eines laufenden Auftrages davon abhängig machen, dass für die restlichen Veröffentlichungen Vorauszahlung erfolgt. Werden Rotlichtanzeigen.com nach Vereinbarung des Auftrages begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers bekannt, ist Rotlichtanzeigen.com berechtigt, auch während der Laufzeit eines Abschlusses das Erscheinen weiterer Veröffentlichungen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung durch den Auftraggeber abhängig machen.
Gerät der Auftraggeber mit der Begleichung der Rechnung für eine bereits veröffentlichte Werbung oder bei einem über längere Zeit laufenden Auftrag, bzw. für einen in Produktion (Herstellung der Medienwerbung) in Verzug, so ist Rotlichtanzeigen.com zur sofortigen, außerordentlichen Kündigung des Auftrages ohne Einhaltung einer Frist berechtigt.
Kosten für die Änderung ursprünglich vereinbarter Aufträge und für die Lieferung bestellter Unterlagen oder nicht Begleichung der Rechnung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch Ansprüche Dritter aufgrund medienrechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften (z. B. Veröffentlichung einer Gegendarstellung) entstehen.
Bei Betriebsstörungen, Streik oder höherer Gewalt hat Rotlichtanzeigen.com Anspruch auf volle Bezahlung der Werbung wenn die Vermittlung des Auftrages an Dritte erfüllt ist. Dies trifft auch auf evtl. Störungen der durch Rotlichtanzeigen.com betriebenen Homepages zu.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Auftrages/Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten Bestimmungen dieses Auftrages/Vertrages unwirksam sein oder werden, so soll dessen Bestand im übrigen nicht berührt werden. An die Stelle der ungültigen Bestimmung soll jeweils eine solche wirksam werden, die der ungültigen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt, und/oder neuen gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der jeweilige Sitz von Rotlichtanzeigen.com
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